Amt Bordesholm - Die Amtsdirektorin
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Amt Bordesholm - Die Amtsdirektorin
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm