Amt Bordesholm - Die Amtsdirektorin
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird
Das Erfordernis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung entfällt für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche oder den Jugendlichen zu befürchten sind. Diese Voraussetzungen dürften in der Regel bei einer Beschäftigung in den Schulferien erfüllt sein.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Sofern Ihr Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein ist, werden die Kosten der ärztlichen Untersuchung vom Land getragen.
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