Amt Bordesholm - Die Amtsdirektorin
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm
Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
An die für Ihren Wohnort zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Nachweis der Zuverlässigkeit.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
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