Amt Bordesholm - Die Amtsdirektorin
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe kann in Deutschland im Eheregister nachbeurkundet werden.
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitz).
Da von Fall zu Fall weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigt ist jeder Ehepartner. Sind beide verstorben, so können deren Eltern oder Kinder einen entsprechenden Antrag stellen.
Folgende Gebühren fallen nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an:
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